Für Zuweisende

Eine Zuweisung beginnt mit einem Anruf.

Für Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Sozialdienste und die KESB. Wann eine Zuweisung passt, wie sie abläuft und wer bezahlt.

Wann eine Zuweisung passt

Was ich übernehme

So läuft es ab

  1. Sie melden sich per Telefon oder per HIN an jost.centenocastro@hin.ch.
  2. Ich besuche die Klientin oder den Klienten zu Hause. Wir lernen uns kennen und klären, was gebraucht wird.
  3. Wir klären gemeinsam, ob schon eine Psychiaterin oder ein Hausarzt beteiligt ist oder ob zuerst jemand gefunden werden muss.
  4. Sobald die Behandlung steht, stellt die Ärztin oder der Arzt die Anordnung aus. Erst dann beginnt die Behandlungspflege.
  5. Ich halte Sie auf dem Laufenden, wenn Sie es wünschen und die Klientin oder der Klient einverstanden ist.

Was ich von Ihnen brauche

Gesundheitsdaten bitte nur über HIN oder telefonisch, nie über ungesicherte E-Mail.

Wer bezahlt

Pflege zu Hause

Grundversicherung nach KLV Art. 7, mit ärztlicher Anordnung. Es gelten Franchise und Selbstbehalt; dazu kann eine gesetzlich begrenzte Patientenbeteiligung kommen.

Expositionsbegleitung im Inland

Je nach Situation die Grundversicherung oder, bei Unfall oder Haftpflicht, der jeweilige Versicherer. Das klären wir vorab, wenn nötig mit Kostengutsprache.

Einsätze im Ausland

Nicht die Grundversicherung. Nur mit Kostengutsprache, Zusatzversicherung oder als Selbstzahlung.

Quelle: KLV Art. 7; KVV Art. 36

Kontakt

Anrufen: 078 312 66 56 E-Mail über HIN

Ich biete keine Notfallversorgung an. In einer akuten Situation: 144 Sanität · 145 Tox Info Suisse · 0800 33 66 55 Ärztefon · 143 Die Dargebotene Hand · 147 für Kinder und Jugendliche.