Wann eine Zuweisung passt
- Psychische Erkrankung zu Hause: wenn Pflege in der eigenen Wohnung den Alltag stabilisiert, zum Beispiel nach einem Austritt aus der Klinik.
- Körper und Psyche zugleich: wenn neben der psychischen Erkrankung eine schwere körperliche Erkrankung da ist und beides gleichzeitig gepflegt werden muss.
- Expositionen in der Traumatherapie: wenn der Behandlungsplan Wege an bestimmte Orte vorsieht und dabei pflegerische Begleitung nötig ist.
Was ich übernehme
- Bedarfsabklärung zu Hause. Die Abklärung für psychiatrische Pflege ist Pflegefachpersonen mit mindestens zwei Jahren Praxis in der Psychiatrie vorbehalten. Diese Voraussetzung erfülle ich.
- Beratung und Koordination mit Ärztin oder Arzt, Klinik, Sozialdienst und Angehörigen.
- Psychiatrische und somatopsychiatrische Pflege in der vertrauten Umgebung.
- Expositionsbegleitung. Psychotherapie erbringe ich nicht. Indikation und Verantwortung liegen bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
So läuft es ab
- Sie melden sich per Telefon oder per HIN an jost.centenocastro@hin.ch.
- Ich besuche die Klientin oder den Klienten zu Hause. Wir lernen uns kennen und klären, was gebraucht wird.
- Wir klären gemeinsam, ob schon eine Psychiaterin oder ein Hausarzt beteiligt ist oder ob zuerst jemand gefunden werden muss.
- Sobald die Behandlung steht, stellt die Ärztin oder der Arzt die Anordnung aus. Erst dann beginnt die Behandlungspflege.
- Ich halte Sie auf dem Laufenden, wenn Sie es wünschen und die Klientin oder der Klient einverstanden ist.
Was ich von Ihnen brauche
- Wer die Behandlung führt und wie Sie erreichbar sind.
- Eine kurze Fragestellung: Was soll die Pflege zu Hause erreichen?
- Das Einverständnis der Klientin oder des Klienten, dass ich mich melde.
Gesundheitsdaten bitte nur über HIN oder telefonisch, nie über ungesicherte E-Mail.
Wer bezahlt
Pflege zu Hause
Grundversicherung nach KLV Art. 7, mit ärztlicher Anordnung. Es gelten Franchise und Selbstbehalt; dazu kann eine gesetzlich begrenzte Patientenbeteiligung kommen.
Expositionsbegleitung im Inland
Je nach Situation die Grundversicherung oder, bei Unfall oder Haftpflicht, der jeweilige Versicherer. Das klären wir vorab, wenn nötig mit Kostengutsprache.
Einsätze im Ausland
Nicht die Grundversicherung. Nur mit Kostengutsprache, Zusatzversicherung oder als Selbstzahlung.
Quelle: KLV Art. 7; KVV Art. 36
Kontakt
Ich biete keine Notfallversorgung an. In einer akuten Situation: 144 Sanität · 145 Tox Info Suisse · 0800 33 66 55 Ärztefon · 143 Die Dargebotene Hand · 147 für Kinder und Jugendliche.